European Accessibility Act: Was Schweizer Onlineshops, Hotels und B2C-Unternehmen jetzt prüfen sollten

Miraka & Co. Intl.
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Abstrakte digitale Buchungsstrecke mit hervorgehobenen Fokuszuständen für barrierefreie Navigation und Zahlung

Seit dem 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU anwendbar. Für Schweizer Unternehmen bedeutet das nicht automatisch, dass jede Website denselben Anforderungen unterliegt. Relevant wird das Thema aber dort, wo ein Angebot auf EU-Verbraucherinnen und -verbraucher ausgerichtet ist – insbesondere bei Onlineshops, Direktbuchungen, digitalen Vertragsabschlüssen und Zahlungsstrecken.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Ist unsere Website schön genug? Sondern: Kann eine Person unser Angebot tatsächlich verstehen, finden, buchen, bezahlen und bei Problemen nutzen?

Wo digitale Angebote Menschen ausschliessen, verliert nicht nur die Website an Qualität.

Die eigentliche Prüfung beginnt nicht beim Kontrastwert

Viele Unternehmen behandeln digitale Barrierefreiheit noch als technischen Nachtrag: ein Accessibility-Widget, ein schneller Kontrast-Check, ergänzte Alt-Texte. Das kann einzelne Probleme verbessern. Es beantwortet jedoch nicht die grössere Frage: Ob die gesamte digitale Customer Journey zugänglich ist.

Gerade in E-Commerce und Hospitality liegt die kritische Erfahrung selten auf der Startseite. Sie entsteht dort, wo Nutzerinnen und Nutzer ein Produkt filtern, Verfügbarkeiten verstehen, ein Formular ausfüllen, eine Buchung abschliessen oder eine Zahlung bestätigen müssen. Wenn diese Schritte nur mit Maus, perfektem Sehvermögen, hoher Konzentration oder einem bestimmten mobilen Verhalten funktionieren, ist das Angebot nicht wirklich für alle erreichbar.

Der European Accessibility Act, die Richtlinie (EU) 2019/882, hat diese Perspektive geschärft. Er erfasst ausgewählte Produkte und Dienstleistungen, darunter ausdrücklich E-Commerce-Dienste. Die Anforderungen sind seit dem 28. Juni 2025 anwendbar. Das bedeutet nicht, dass jedes Schweizer Unternehmen pauschal denselben Regeln untersteht. Für Firmen mit EU-Geschäft ist eine Prüfung des konkreten Anwendungsfalls jedoch sinnvoll.

Die zentrale Idee: Barrierefreiheit ist eine Qualitätsprüfung der digitalen Wertschöpfung – nicht eine visuelle Korrektur am Ende eines Projekts.

Wann die Frage für Schweizer Unternehmen konkret wird

Eine informative Unternehmenswebsite ist nicht automatisch mit einem E-Commerce-Angebot gleichzusetzen. Die Richtlinie beschreibt E-Commerce als Dienstleistung, die über Websites oder mobile Anwendungen auf Distanz den Abschluss eines Verbrauchervertrags ermöglicht. Praktisch rücken damit jene Momente in den Vordergrund, in denen aus Interesse eine Transaktion wird.

Eine Geltungsbereichsprüfung ist für Schweizer Unternehmen besonders naheliegend, wenn sie:

  • Produkte direkt an Konsumentinnen und Konsumenten in EU-Märkten verkaufen;
  • Hotelzimmer, Aufenthalte, Tickets oder andere Leistungen online buchbar machen;
  • digitale Vertrags-, Registrierungs- oder Bezahlprozesse anbieten;
  • über Apps oder Kundenportale EU-Verbraucher bedienen;
  • mit internationalen Kampagnen gezielt Kundschaft in der EU ansprechen.

Der EAA kennt Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Ob eine Ausnahme greift, hängt jedoch von Unternehmensgrösse, Angebotsart, Zielmarkt und der nationalen Umsetzung im jeweiligen EU-Land ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei grenzüberschreitendem B2C-Geschäft sollte die konkrete rechtliche Einordnung mit qualifizierter Beratung geklärt werden.

In der Schweiz ist die Ausgangslage anders. Für Angebote der Bundesverwaltung ist digitale Barrierefreiheit klar geregelt; das Bundesamt für Informatik verweist auf WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Daraus folgt jedoch keine identische allgemeine Pflicht für sämtliche privaten Schweizer Websites. Schweizer und europäische Rahmenbedingungen sollten deshalb nicht vermischt werden.

Der Checkout ist nur die Spitze der Customer Journey

Ein zugänglicher Checkout ist wichtig. Doch ein Checkout, den Menschen gar nicht erreichen oder verstehen, löst das Problem nicht. Aus Sicht von Marke und Customer Experience beginnt die Arbeit deutlich früher.

Navigation: Finden Menschen den nächsten sinnvollen Schritt?

Menüs, Filter, Suchfunktionen und interaktive Elemente müssen nicht nur visuell eindeutig sein. Sie sollten auch mit Tastatur bedienbar, mit assistiven Technologien verständlich und bei Vergrösserung oder auf mobilen Geräten stabil nutzbar bleiben. Ein elegantes Mega-Menü verliert seinen Wert, wenn der Fokus nicht sichtbar ist oder Unterpunkte nicht zuverlässig erreichbar sind.

Inhalte: Vermittelt die Seite, was tatsächlich angeboten wird?

Bilder, Videos, Icons und redaktionelle Texte tragen Bedeutung. Ein Bild braucht nicht immer eine lange Beschreibung. Wenn es eine Entscheidung beeinflusst, darf seine Information aber nicht ausschliesslich visuell bleiben. Das gilt ebenso für Preisangaben, Verfügbarkeiten, Zimmerkategorien, Produktvarianten oder Lieferbedingungen. Zugänglicher Content ist meist auch präziserer Content.

Formulare: Können Menschen Fehler erkennen und korrigieren?

Formulare sind eine häufige Bruchstelle. Felder ohne eindeutige Beschriftung, Fehlermeldungen nur in Rot, unklare Pflichtangaben oder Hinweise, die nach dem Absenden verschwinden, schaffen unnötige Hürden. Gute Formulare erklären Erwartungen vorab, benennen Fehler konkret und ermöglichen Korrekturen ohne Rätselraten.

Buchung und Zahlung: Ist eine Transaktion ohne Umwege möglich?

Für Hotels, Restaurants mit Reservierungssystem, Ticketanbieter und D2C-Shops ist dies der geschäftskritische Bereich. Kalender, Datumswähler, Mengensteuerungen, Gutscheincodes, Sicherheitsabfragen und externe Payment-Module müssen als zusammenhängende Erfahrung geprüft werden. Die Schwachstelle liegt dabei oft nicht im eigenen Designsystem, sondern in einem eingebundenen Drittanbieter-Tool.

Support: Was passiert, wenn etwas nicht funktioniert?

Auch die Kontaktstrecke gehört zur Zugänglichkeit. Ist Support auffindbar? Gibt es eine verständliche Alternative zum Chat? Sind Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Hilfeseiten lesbar und erreichbar? Eine Customer Journey endet nicht, wenn ein Formular scheitert.

WCAG 2.2 ist Arbeitsgrundlage, nicht Gestaltungsverbot

Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, sind der zentrale technische Referenzrahmen für digitale Barrierefreiheit. WCAG 2.2 wurde vom W3C als Empfehlung veröffentlicht und ergänzt WCAG 2.1 um neun Erfolgskriterien. Dazu gehören unter anderem Anforderungen rund um sichtbaren Fokus, Alternativen zu Drag-and-drop und ausreichend grosse interaktive Ziele.

Das wird gelegentlich als Einschränkung hochwertiger Gestaltung missverstanden. Tatsächlich verlangt WCAG nicht, dass jede Marke gleich aussieht. Der Standard verlangt, dass wesentliche Informationen und Interaktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Das ist kein Gegensatz zu guter Creative Direction. Es ist eine Disziplin, die Gestaltung zu klareren Entscheidungen zwingt.

Eine Premium-Marke kann mit Typografie, Bildwelt, Bewegung und reduzierter Oberfläche arbeiten. Sie sollte nur vermeiden, Exklusivität mit Unlesbarkeit zu verwechseln. Dezente Kontraste können in einem Moodboard funktionieren; in einer Buchungsbestätigung oder einem Fehlermoment können sie Menschen ausschliessen.

Warum ein Overlay keine Strategie ersetzt

Accessibility-Overlays versprechen häufig eine schnelle Lösung über ein eingeblendetes Bedienfeld. Sie können ergänzende Funktionen anbieten, ersetzen aber keine saubere Informationsarchitektur, kein semantisches HTML, keine tastaturbedienbaren Komponenten und keine verständlichen Inhalte. Wenn ein Dialog technisch nicht korrekt ausgezeichnet ist, wird er nicht zuverlässig zugänglich, nur weil daneben ein Widget erscheint.

Das ist auch organisatorisch relevant. Barrierefreiheit muss in Briefing, UX, Designsystem, Entwicklung, Content-Produktion, Qualitätssicherung und Beschaffung von Dritttools mitlaufen. Sie ist weder ein einzelnes Plugin noch ein einmaliger Abnahmepunkt.

Ein pragmatischer Audit vor dem Relaunch

Ein vollständiger Relaunch ist nicht immer die richtige erste Antwort. Sinnvoller ist meist eine priorisierte Prüfung entlang der wichtigsten Geschäftsprozesse.

  1. Geschäftlichen Scope klären: Welche Märkte, Zielgruppen, Transaktionen und digitalen Services sind relevant?
  2. Wichtigste Journeys bestimmen: Zum Beispiel Produktsuche bis Kauf, Zimmerauswahl bis Bestätigung oder Anfrage bis Vertragsabschluss.
  3. Automatisierte und manuelle Tests kombinieren: Tools erkennen einzelne technische Auffälligkeiten. Sie ersetzen keine Prüfung mit Tastatur, Screenreader und realistischen Aufgaben.
  4. Wiederkehrende Muster analysieren: Navigationen, Formulare, Content-Module und Komponenten liefern häufig den grössten Hebel.
  5. Drittanbieter einbeziehen: Booking Engine, Shop-System, Cookie-Banner, Chat, Payment und CRM-Formulare gehören in den Audit.
  6. Nach Risiko und Wirkung priorisieren: Zuerst jene Hindernisse beseitigen, die Zugang, Abschluss oder Support verhindern.

Das Ergebnis sollte nicht bloss eine lange Liste technischer Fehler sein. Entscheiderinnen und Entscheider brauchen eine verständliche Karte: Welche Journey ist betroffen? Was lässt sich kurzfristig korrigieren? Was gehört ins nächste Release? Und wo ist eine rechtliche Prüfung erforderlich?

Die bessere Frage für digitale Marken

Barrierefreiheit wird häufig erst dann diskutiert, wenn ein Relaunch ansteht oder regulatorischer Druck entsteht. Das ist verständlich, aber zu spät gedacht. Jede digitale Marke entscheidet mit ihren Interfaces, für wen sie einfach zugänglich ist – und für wen nicht.

Für international ausgerichtete Schweizer Unternehmen ist der EAA deshalb ein Anlass, genauer hinzusehen: nicht nur auf formale Konformität, sondern auf die Qualität eines Angebots in realen Nutzungssituationen. Eine Website, die Menschen beim Suchen, Verstehen, Buchen und Bezahlen unterstützt, ist nicht weniger anspruchsvoll gestaltet. Sie ist besser gebaut.

Ein Accessibility- und Customer-Journey-Audit schafft Klarheit über tatsächliche Hürden, potenziell relevante Märkte und priorisierte Verbesserungen – bevor aus einem kleinen Problem ein teurer Relaunch wird.

Quellen und weiterführende Hinweise

Ermirand Miraka
Founder, Miraka & Co. GmbH

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